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UZA = Unwiderrufliche Zahlungsanweisung
Hier handelt es sich um ein Schriftstück das von der Bank erstellt wird um der Hausbaufirma zu bestätigen, das der benötigte Betrag zur Verfügung steht und nach erbrachter Leistung überwiesen werden kann. Der Betrag wird während der vereinbarten Zeit für die Hausbaufirma geblockt. Dieses Schriftstück war oftmals günstiger als eine Bankgarantie, wird jedoch heute nur noch
von wenigen Banken angeboten.
BANKGARANTIE
Eine Bankgarantie ist ein zusätzlicher Vertrag zu Ihrem Kreditvertrag, der mit extra Kosten verbunden ist.
Die Bankgarantie wird häufig von Fertigteilhausfirmen verlangt um sicher zu stellen, dass der benötigte Betrag zur Verfügung steht und an die Hausbaufirma überwiesen werden muss. In diesem Vertrag wird die Summe und die Laufzeit genau nach Angebot fixiert. Und die Hausbaufirma fordert Ihre Beträge je nach Vereinbarung und Baufortschritt direkt bei der Bank an.
AUSZAHLUNG LAUT ZAHLUNGSPLAN
Dies ist die günstigste Lösung die man mit Hausbaufirmen betreffend Rechnungsbegleichung vereinbaren kann.
Im Vertrag mit der Baufirma wird ein Zahlungsplan vereinbart und es werden Teilrechnungen gelegt.
Je nach erbrachter Leistung werden Teilbeträge an die Hausbaufirma überwiesen. Hierbei gilt die Vereinbarung zwischen Kunden und Hausbaufirma und der Kunde überweist selbst die vereinbarten Beträge nach erbrachter Leistung.
Achtung: hüten Sie sich vor zu hohen Anzahlungen, in diesem Fall sollten Sie als Kunde nicht mit zu hohen Beträgen in Vorleistung gehen.
AUSZAHLUNG GEGEN BAUFORTSCHRITT
Dieser Begriff wird oft seitens der Bank verwendet. Es bedeutet das die Auszahlung der Kreditsumme nur nach Nachweis eines festgelegten Baufortschrittes getätigt werden kann. Die Bank muss überprüfen ob die Kreditsumme auch wirklich für das Bauvorhaben genutzt wird und der Baufortschritt je nach Auszahlung gegeben ist. Zum einen ist die Bank verpflichtet den sogenannten wohnwirtschaftlichen Zweck nachzuweisen, der die Vergabe der langen Laufzeit und der Kondition rechtfertigt.
Und zum anderen dient das Haus als Realsicherheit für die Bank und diese Sicherheit muss quasi Hand in Hand mit der Auszahlung wachsen. Der Nachweis kann je nach Bank mit Rechnungen oder Fotos erfolgen.
REALSICHERHEIT
Als Realsicherheit bezeichnet die Bank den Wert der nach Schätzung des Objektes unter Berücksichtigung des Belehnwertes der Bank als wirkliche Sicherheit übrig bleibt. Die Bank macht eine Schätzung des Objektes und von diesem Schätzwert wird ein prozentueller Anteil als sogenannter belehnbarer Satz herangezogen. Dieser kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein.
Der für die Kreditsumme benötigte Betrag wird mittels Hypothek ins Grundbuch eingetragen.
HYPOTHEK
Hypothek wird die Eintragung Ihrer Kreditschuld in das Grundbuch genannt. Zumeist tragen die Banken die Kreditsumme plus 20% als Nebengebühren Sicherstellung ein. Ist Ihr Kredit zurückgezahlt kann diese Eintragung mittels Löschungsquittung wieder aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Diese wird von der Bank für Sie zur Verfügung gestellt.
SIMULTANHAFTUNG
Eine Simultanhaftung kann hilfreich sein, sofern die Realsicherheit eines Objektes nicht ausreichend für die gewünschte Kreditsumme ist. Bei einer Simultanhypothek trägt die Bank mit einer Pfandbestellungsurkunde gleichzeitig in 2 verschiedene Grundbücher ein. Somit kostet es nur einmalig die Eintragungsgebühr des Pfandrechtes und trotzdem erhöht sich die Realsicherheit für die Bank.
EIGENMITTEL
Laut neuen Vergaberichtlinien muss jeder Kunde mindestens 20 – 30% Eigenmittel in seine Finanzierung mit einbringen.
Als Eigenmittel bezeichnet man jene Gelder die vom nötigen Gesamtbedarf, das heisst ZB Kaufpreis plus Kaufnebenkosten sofort in Abzug gebracht werden können. Es können jedoch auch Verkaufserlöse von schon bestehenden Objekten oder Ablösekapital aus Versicherungen bzw Fondswerte sein. Auch eine zusätzliche Grundbucheintragung könnte als Eigenmittel gewertet werden.
KAUFNEBENKOSTEN
Die Kaufnebenkosten richten sich immer nach dem Kaufpreis des zu erwerbenden Objektes. Es müssen die Kaufvertragserstellung seitens des Notars, die Maklergebühren sowie Grunderwerbsteuer und Legalisierungsgebühr entrichtet werden. Diese Kosten werden durch den Eigentumserwerb verursacht.
FINANZIERUNGSNEBENKOSTEN
Bei Finanzierungsnebenkosten spricht man von jenen Kosten die durch die Kreditaufnahme entstehen. Diese Kosten werden prozentuell von der benötigten Kreditsumme berechnet. Auch hier werden Kosten für die Sicherstellung der Bank im Grundbuch (Eintragung Pfandrecht = Hypothek) fällig.
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