Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Regelungsgegenstand und Rechtsgrundlagen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Treffpunkt Finanzieren GmbH & Co KG (im Folgenden kurz „Treffpunkt Finanzieren“ genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Treffpunkt Finanzieren gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Der Inhalt der Leistungen ergibt sich aus nachstehenden Vertragsbestandteilen:
1. Die im Einzelfall zwischen Treffpunkt Finanzieren und dem Vertragspartner individuell
vereinbarten Vertragsbestimmungen.
2. AGB von Treffpunkt Finanzieren, die im Internet unter http://www.treffpunkt-finanzie… abrufbar sind.
Diese Vertragsbestandteile ergänzen einander. Bei Widersprüchen gilt die jeweils in der Reihenfolge zuerst genannte Regelung. Treffpunkt Finanzieren ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Treffpunkt Finanzieren wird die Vertragspartner darüber entweder durch Zusendung der neuen AGB, oder Veröffentlichung im Internet informieren (Näheres dazu in Punkt 6.). Zwingende Rechtsbestimmungen – insbesondere solche des Konsumentenschutzgesetzes – bleiben von den AGB unberührt. Treffpunkt Finanzieren schließt grundsätzlich Verträge nur unter Anwendung dieser AGB ab. Steht diesen AGB Bestimmungen aus AGB des Vertragspartners entgegen, so erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich zu den AGB von Treffpunkt Finanzieren.
2. Leistungsinhalt
Treffpunkt Finanzieren unterstützt Personen, die eine Finanzierungslösung anstreben. Dabei bietet Treffpunkt Finanzieren im Wesentlichen folgende Leistungen an:
Vermögensanalyse des Vertragspartners
Beratung zu Finanzierungsvarianten
Unterstützung bei der Antragstellung bei Instituten / Unternehmen im Zusammenhang mit Finanzierungslösungen
Treffpunkt Finanzieren übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass der vom Vertragspartner angestrebte Kredit oder die vom Vertragspartner angestrebte Finanzierung tatsächlich zustande kommt. Der Abschluss eines solchen Vertrages mit einem finanzierenden Institut ist nicht Leistungs- und / oder Vertragsinhalt zwischen dem Vertragspartner und Treffpunkt Finanzieren.
3. Vertragsabschluss / Belehrung über Rücktrittsrechte
3.1.) Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner fristgerecht die Annahme eines von Treffpunkt Finanzieren unterbreiteten Angebotes erklärt oder Treffpunkt Finanzieren einen Auftrag des Vertragspartners annimmt. Die Annahme eines Auftrages durch Treffpunkt Finanzieren erfolgt entweder durch Erfüllung, oder durch eine schriftliche Annahmeerklärung.
3.2.) Belehrung über das Rücktrittsrecht von Verbrauchern gem. § 3 KSchG:
Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und hat er seine auf Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung weder in den von Treffpunkt Finanzieren für deren geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumlichkeiten, noch in einem von Treffpunkt Finanzieren hiefür auf einer Messe oder einen Markt benützten (Informations-) Stand abgegeben, so kann er gem. § 3 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Diesen Rücktritt kann der Verbraucher bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklären, wobei die einwöchige Rücktrittsfrist mit der Ausfolgung des schriftlichen Vertrages an den Kunden, frühestens mit Zustandekommen des Vertrages zu laufen beginnt. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten einwöchigen Rücktrittsfrist an Treffpunkt Finanzieren abgesandt sein (Datum Poststempel). Vorstehendes Rücktrittsrecht gem. § 3 KSchG hat der Verbraucher jedoch nicht, wenn er das Geschäft selbst angebahnt hat, oder wenn er vor dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Vertragspartnern stattgefunden haben.
4. Honorarvereinbarung / Zahlungsbedingungen
4.1.) Vorrangig gelten individuell getroffene Honorarvereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und Treffpunkt Finanzieren. Sollte keine konkrete Honorarvereinbarung getroffen worden sein, so gilt für jeden vom Vertragspartner erteilten Auftrag ein Mindesthonorar von € 400,00 zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart. Dieses Honorar wird in erster Linie für Beratungs- und / oder Bearbeitungsaufwand im Zusammenhang mit den Finanzierungswünschen des Kunden verrechnet. Dieses Mindesthonorar wird auch dann fällig, wenn die vom Vertragspartner angestrebte Finanzierung nicht zustande kommt.
Sollte Treffpunkt Finanzieren von dritter Seite Provisionen erhalten, so stehen diese alleine Treffpunkt Finanzieren zu.
4.2.) Die vereinbarten Zahlungen sind 7 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Bei verspäteter Zahlung ist Treffpunkt Finanzieren berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu verlangen. Dem Vertragspartner entstehen weitere Kosten, wenn es einer schriftlichen Zahlungsaufforderung bedarf. Neben dem Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen werden Mahngebühren erhoben. Diese betragen pro Mahnung € 5,00. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung der sonstigen vorprozessualen Kosten für das Einschreiten von Inkassoinstituten, sowie von Rechtsanwälten.
5. Leistungsort
Treffpunkt Finanzieren erbringt unter anderem Leistungen, die dem Kunden per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung gestellt werden. Für diese Leistungen wird der (jeweilige) Unternehmenssitz von Treffpunkt Finanzieren als Erfüllungsort vereinbart.
6. Vertragsänderung
6.1.) Änderungen von Vertragsbestandteilen (AGB, Leistungsbeschreibungen, Produkte,…) oder Entgelten können von Treffpunkt Finanzieren außer gegenüber Verbrauchern jederzeit vorgenommen werden und sind diese auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
6.2.) Verbrauchern gegenüber sind Änderungen der AGB nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig oder sachlich gerechtfertigt ist.
6.3.) Allfällige Mitteilungen des Vertragspartners, Wünsche auf Vertragsänderungen (wie z.B. Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen), Änderungen der Stammdaten und andere Mitteilungen kann der Kunde auf eigene Gefahr Treffpunkt Finanzieren schriftlich zur Kenntnis bringen. Folgt daraus eine Änderung des Leistungsumfanges, so werden die Vertragsentgelte mit dem Zeitpunkt der Änderung des Leistungsumfanges angepasst, soweit dies nicht an anderer Stelle der Vertragsbestandteile gesondert geregelt ist.
7. Gewährleistung / Haftungen
Das Zustandekommen einer Finanzierung ist niemals Auftrag- und / oder Leistungsinhalt von Treffpunkt Finanzieren, sodass dafür auch keine Gewährleistung übernommen werden kann.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Regelung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Gegenüber Konsumenten wird die Haftung für von Treffpunkt Finanzieren verursachte Sachschäden auf grobes Verschulden beschränkt.
Ansonsten haftet Treffpunkt Finanzieren nur für krass grob fahrlässige Schadensherbeiführung.
Keine Haftung besteht für unmittelbare und mittelbare Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
8. Urheberrechte
Der Vertragspartner anerkennt, dass jedes von Treffpunkt Finanzieren erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen, sowie jede Verwendung oder Nutzung in welcher Form auch immer, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Treffpunkt Finanzieren.
9. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche von ihm erteilten Informationen und von ihm übergebene Unterlagen einzige Grundlage für die Erbringung der Leistungen von Treffpunkt Finanzieren sind. Der Vertragspartner ist daher verpflichtet, Treffpunkt Finanzieren alle für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung an Treffpunkt Finanzieren zu übergeben. Betreffend die Unterlagen und Informationen des Vertragspartners besteht keine Überprüfungspflicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit seitens Treffpunkt Finanzieren.
10. Datenschutz / Vollmacht
Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für Treffpunkt Finanzieren hohe Priorität. Sämtliche Vorgaben des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Die Informationen, die Treffpunkt Finanzieren aufgrund der eingegangenen Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner erhält, werden vertraulich behandelt. Der Vertragspartner stimmt allerdings ausdrücklich zu, dass seine personenbezogenen Daten und Informationen an Dritte (insbesondere Kreditinstitute) weiter gegeben werden dürfen, sofern dies für die Erfüllung der beauftragten Dienstleistung von Treffpunkt Finanzieren erforderlich ist.
Ferner bevollmächtigt der Vertragspartner Treffpunkt Finanzieren, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände, sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen und diese Institute gegenüber Treffpunkt Finanzieren vom Daten- und Bankgeheimnis zu entbinden.
11. Sonstiges
Treffpunkt Finanzieren ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus dem Geschäftsverhältnis mit dem Vertragspartner zu beauftragen.
Zwischen Treffpunkt Finanzieren und seinen Vertragspartnern wird die ausschließlich Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart.
Für eventuelle Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Krems/Donau vereinbart.