Newsletter 04-2024

Wie gewohnt, möchten wir Sie wieder über die neuesten Marktentwicklungen informieren.

  • EZB-Leitzinsen
  • Wohnbauförderung
  • Entfall der Eintragungsgebühren
  • Sonderkontingente
  • Schluss mit 08/15 Gesprächen

EZB-Leitzinsen

Bei der letzten EZB Sitzung wurden die Zinsen – wie von vielen hoffnungsvoll erwartet – wieder nicht gesenkt. Ob dies dann mit Juni endlich passiert, da ist man sich auch innerhalb der EZB nicht einig.

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Leitzinsen

Wohnbauförderung

Nach wie vor warten viele auf die neue Wohnbauförderung, mit der bis zu 200.000 Euro und maximal 1,5% Zinsen angekündigt wurden.

Viele Kunden wissen aber nicht, dass diese 1,5% nur für 2 Jahre gelten sollen und dann bewegt man sich im variablen Bereich. Ob dies positiv ist, kann/soll jeder für sich selber bewerten.

Nach wie vor ist auch die Abwicklung der angekündigten Wohnbauförderung nicht konkretisiert. Wer prüft nach KIM-Verordnung, wer zahlt aus und wie sind die genauen Vergabekriterien?

Alles noch ungeklärte Fragen und da wurde noch nicht einmal beachtet, dass es 9 Bundesländer gibt, die die Abwicklung und Höhe der Wohnbauförderung bisher komplett unterschiedlich gestaltet haben.

Keiner kann momentan eine Aussage tätigen, ob diese Wohnbauförderung kommt, wie sie genau aussehen wird und bis wann alle wichtigen Fragen bezüglich Abwicklung und Prüfungen geklärt sind.

Mit Ankündigung der neuen Wohnbauförderung wollte man die Immobilienverkäufe wieder pushen, aber leider ist das Gegenteil eingetreten.
Alle warten auf das „billige“ Geld, nur ob und wann man dies bekommt – siehe oben – alles noch nicht geklärt.

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Familie Eigenheim

Entfall der Eintragungsgebühren

Mit dem 1.4.24 wurde der Entfall der Eintragungsgebühren festgelegt. Dies funktioniert aber nur, wenn die Pfandurkunde erst ab dem 1.7.24 eingetragen wird.
Wenn dies alles geschehen ist, kann der Treuhänder die Geldsummen freigeben. Das heisst aber, jeder Verkäufer muss damit einverstanden sein Geld erst im Juli zu erhalten.

Sonderkontingente

Nach wie vor sind viele der Meinung, dass mittels Sonderkontingent eine Bank quasi freihändig einen Kredit gewähren kann. 
Anhand der vergebenen Kreditsummen des vergangenen Halbjahres dürfen maximal 20 % des vergebenen Kreditvolumens als Sonderkontingent vergeben werden 
Sonderkontingent bedeutet Ausnahmen bei LTV, DSTI, Laufzeit – pro Sparte maximal 20 %. 
Es gibt dann aber noch eine Kennzahl, nämlich DTI!

LTVgroßteils 80 %, wenige bei 90 % maximale Finanzierung im Verhältnis zur Immobilienbewertung der jeweiligen Bank

DSTImaximal 40 % des Haushaltseinkommens dürfen für die Kreditrate aufgewendet werden (was ist das Haushaltseinkommen, mit welchen fiktiven Kreditraten wird gerechnet? – hier gibt es Unterschiede)

LZLaufzeit – die Kreditlaufzeiten dürfen nicht länger als 35 Jahre sein – Ausnahmekontingent 40 Jahre

DTIGesamtverschuldungsquote – Alle monatlichen Ratenzahlungen, die auch nach einer Kreditvergabe weiterhin bestehen, dürfen in Summe nicht mehr als 40 % des Haushaltseinkommens übersteigen.

Die Ankündigung – Sonderkontingente werden 2024 gelockert bedeutet lediglich – die Bank kann ihre 20 % auf nur eine Sparte konzentrieren. 

Hinweis: 2023 wurde knapp 1 Milliarde Euro an möglichen Sonderkontingenten von den Banken nicht ausgeschöpft, aus Angst vor Strafen seitens FMA. 
Genaue Prüfungen der Ausnahmefälle seitens FMA und pro Fall, der nach einer Prüfung doch nicht in das Sonderkontingent fällt, 60.000 Euro Strafe. 

Das hat viele Banken dazu bewegt, ihre Sonderkontingente so wenig als möglich zu verwenden. 

Mit der KIM-Verordnung hat man es sehr rasch geschafft, die Kreditvergaben um über 60 % zu reduzieren. 

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Immobilien

Schluss mit 08/15-Gesprächen!

Wenn Sie eine unabhängige, auf ihre Wünsche/Ziele ausgerichtete Beratung möchten, sollten Sie sich einen Besuch bei Treffpunkt Finanzieren gönnen. Den Anfang macht eine unabhängige Beratung – selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Wir nehmen uns die Zeit, um für Sie das bestmögliche, maßgeschneiderte Ergebnis zu bekommen.

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