Derzeit kommt es bei vielen Gewerbebetrieben in Österreich zu plötzlichen finanziellen Engpässen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
- Wie kommen Firmen/EPUs/Freiberufler etc. zu Überbrückungskrediten?
- Wie komme ich schnell zu Geld bzw. Kredit oder Haftungsübernahmen?
- Kann ich bestehende Kredite aussetzen?
- Wie kann ich langfristig planen?
- Warum ist die versprochene Soforthilfe nicht wirklich eine Hilfe?
Wir versuchen, all diese Fragen zu beantworten.
Eines vorweg: ALLE BANKEN wollen helfen und unterstützen, sind aber seitens FMA und Gesetzgebung an gewisse Regeln gebunden. Aber was bedeutet das in der Realität?
So beantragen Sie einen Überbrückungskredit
Nach vielen Gesprächen mit Banken hat sich folgende Situation ergeben:
Wenn Sie einen Überbrückungskredit brauchen oder eine Haftungsübernahme beanspruchen wollen, ist momentan der beste Weg, sich mit der Hausbank in Verbindung zu setzen.
Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen (falls sie nicht ohnehin bei Ihrer Bank aufliegen)
- Bilanzen oder Einkommensteuerbescheide/Erklärungen 2018 und 2019
- Sollten diese Zahlen noch nicht vorliegen – bitte die Saldenlisten vom Steuerberater vorlegen
- Aktuelle Auszüge von SVA, GKK und Finanz-Online
Finanzamtszahlungen und Krankenkassenbeiträge können relativ einfach (per Mail, per Post oder über die Steuerberatung) nach Antrag gestundet werden. Nicht übersehen – gestundet heisst nicht geschenkt, sondern ist eine „verschobene“ Zahlung.
Sie sollten der Bank auch mitteilen können, welche Fixkosten momentan pro Monat zu bezahlen sind, ob um Kurzarbeit angesucht, Mitarbeiter in Urlaub geschickt oder bereits Kündigungen ausgesprochen wurden. Weiters sollten Sie abschätzen, für wie lange Sie diese Überbrückung benötigen werden – daraus resultiert dann eine Summe, die sie von der Bank haben möchten.
Die Bank klärt dann, an welche Stelle Sie sich wenden können. (ÖHT, AWS, NÖBEG, etc.) je nach Branche, Örtlichkeit, …
Es ist im Gespräch, diese Überbrückungen bis zur Höhe von rd. 25% des Jahresumsatzes zu bewilligen.
ABER
Die Bank ist verpflichtet, auf Grund der vorgelegten Zahlen (nach aktuellen Vorgaben FMA und Gesetzgebung) eine Rückzahlungsfähigkeit nachzuweisen, muss aber auch berücksichtigen, ob dem Kunden zugetraut wird, dass er diese Rückzahlungsfähigkeit auch in Zukunft haben wird. Somit haben nun gewisse Branchen ein großes Problem.
Es wird eine Hilfe seitens Banken sehr branchenabhängig stattfinden müssen/werden, sollten diese Vorgaben nicht geändert werden. Alle Branchen, die momentan weiterarbeiten dürfen, haben hier bessere Möglichkeiten auf rasche Hilfe als Branchen, die momentan schließen müssen bzw. bereits geschlossen sind.
Alle, die momentan schließen müssen, haben nur dann eine Chance auf Hilfe, wenn sie über genügend zusätzliche Sicherheiten verfügen, die sie der Bank zur Verfügung stellen können. Aber – wer hat das schon?
Es wird in den nächsten Tagen diesbezüglich ein Fixkostenkatalog seitens Banken erstellt werden, der dann an die Kunden gemailt werden soll/wird.
Bereits bestehende Kredite aussetzen oder verändern
Bestehende Kredite sind relativ problemlos auszusetzen. Einfach bei der Hausbank anfragen. Aber auch hier gibt es wieder Einschränkungen.
Seitens der Banken ist es kein Thema zu helfen und Raten auszusetzen, nur Zinszahlungen anzubieten oder die Laufzeiten zu verlängern. Leider gibt es auch hier wieder Vorgaben seitens FMA und Gesetzgebung. All diese Kunden werden gekennzeichnet, da auch die Bank für diese Kunden quasi mehr an Eigenkapital hinterlegen muss. Das bedeutet längerfristig eine „Schlechterstellung“ für die Kunden. Hier wartet man bankenseitig auf Unterstützung bzw. auf ein Umdenken seitens FMA.
Im Laufe dieser Woche wird angeblich von der Bundesregierung auch noch bekannt gegeben, ob diese „Hilfen“ nur Stundungen sind oder wirklich sinnvolle Unterstützung, wie z.B. Übernahme des Zinsendienstes etc.
Es ist auch noch nicht eindeutig geklärt wie die Haftungsübernahmen seitens AWS/ÖHT/NÖBEG und allen anderen staatlichen Behörden zu verstehen sind.
Weiters muss noch geklärt werden (da die Kunden ja nach Branchen eingeteilt werden) wie sich die Unterstützungen/Hilfen branchenmäßig verteilen werden.
Die Stundungen sind meiner Meinung nach keine wirkliche Hilfe, da es sich nur um eine Verschiebung des Problems nach hinten handelt.
Es wäre sinnvoller – wenn man schon helfen will – ab sofort auf sämtliche Zahlungen an Finanzämter, Sozialversicherungsträger und Krankenkassen zu verzichten.
Bei den Gehältern und Löhnen sollte man überdenken, ob man hier nicht auf zumindest die Hälfte sämtlicher Dienstgeberanteile verzichtet oder sogar zur Gänze.
Es macht ja einen Unterschied, ob ich z. B. einem Mitarbeiter „nur“ seinen Nettolohn überweisen darf von z. B. 1.500 netto oder mich das Ganze inklusive aller
Abgaben etc. knapp über 3.000 Euro/Monat kostet.
Somit würden unter Umständen Arbeitsplätze etwas länger erhalten bleiben, wenn ich als Unternehmer nur mehr die Hälfte an Fixkosten hätte.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben – gerne per Mail an: alfred.spitzer@treffpunkt-finanzieren.at
Wir versuchen Sie über unseren Newsletter, aber auch mittels der neu geschaffenen Homepage: https://www.firmen-krisenhilfe.info
über die interessantesten/wichtigsten Themen auf dem Laufenden zu halten.