Es gibt eine Änderung bei den langfristigen Finanzierungen und diese betrifft den verschobenen Rückzahlungstermin.
Wenn Sie z. B. heuer im Dezember einen Kredit aufnehmen und mit der Tilgung erst im Dezember 2023 beginnen möchten, wird dieses eine Jahr von der Kreditlaufzeit abgezogen.
So sollte es laut Verordnung sein, aber wie immer gibt es auch hier wieder einige Ausnahmen. Die Frage wird nur sein – wie lange werden diese Ausnahmen bestehen?
Sie haben z. B. 30 Jahre Laufzeit ausgemacht und davon 1 Jahr tilgungsfrei. Dann ist der Zeitraum für die Kreditrückführung auch „nur“ mehr 29 Jahre. In der monatlichen Belastung macht es keinen großen Unterschied, aber wissen sollte man es als Kunde schon …