Mit Beginn 2022 gibt es strengere Regeln für den Handel von Immobilienfonds.
Mit einer Novelle des Immobilien-/Investmentfondsgesetzes werden Halte- und Rückgabefristen eingeführt.
Im Gegensatz zu Deutschland soll es in Österreich auch keinen Unterschied zwischen Alt- und Neubestand geben. Im schlimmsten Fall könnte das bedeuten, dass Anleger bis zu 24 Monate ihre Anteile nicht verkaufen können.
Sollten Sie in Immobilienfonds investiert haben, informieren Sie sich, ob das in Ihrem speziellen Fall zutreffend sein kann – es lohnt sich auf jeden Fall bei bereits bestehenden Depotbeständen genau nachzufragen.
Im schlimmsten Fall betrifft Sie diese Behaltefrist und Sie müssen tatenlos zusehen, wie der Kurs fällt und Sie dürfen/können nicht einmal verkaufen……
Siehe dazu – https://m.fondsprofessionell.at/newssingle.php?uid=212080&rd=1