Download Treffpunkt Finanzieren

Fachausdrücke leicht erklärt, diesmal Nutzwertgutachten

Was ist das Nutzwertgutachten?

Das Nutzwertgutachten (oder die rechtskräftige Entscheidung über die gerichtliche Nutzwertfestsetzung) – in Österreich auch Parifizierung genannt – dient der Begründung von Wohnungseigentum. Das heißt, es beschreibt die Eigentumsanteile einer Immobilie.

Dazu wird jedes in der Liegenschaft befindliche Wohnungseigentumsobjekt (hierbei kann es sich z.B. um eine Wohnung, ein Geschäftslokal oder eventuell auch einen Garagenplatz handeln) von einem Sachverständigen oder Ziviltechniker bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung wird „Nutzwert“ genannt.

Mit Hilfe des Nutzwertgutachtens werden die Mindestanteile an dem wohnungseigentumstauglichen Objekt ermittelt. Jeder Miteigentümer muss einen solchen Mindestanteil an der Liegenschaft haben. Darunter ist jener Miteigentumsanteil zu verstehen, der zum Erwerb von Wohnungseigentum an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt erforderlich ist.

Das Nutzgutachten soll im Großen und Ganzen das Verhältnis der Wohnungseigentumsobjekte zueinander darstellen und somit die künftige Verteilung der Aufwendungen, der Betriebskosten und Erträge innerhalb der Liegenschaft für die Miteigentümer ermöglichen.

Hier können Sie sich zu unserem Newsletter anmelden

Treffpunkt Finanzieren GmbH & Co KG
hat 4,92 von 5 Sternen
266 Bewertungen auf ProvenExpert.com